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Köberl, Katharina/​Matjaz, Sophie-​Katharina

Die Unsterblichkeit vor dem Strafgericht

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AnhängerInnen der Kryonik-Bewegung lassen sich nach dem Tod in flüssigem Stickstoff einfrieren in der Hoffnung, künftig mittels fortgeschrittener Technik wieder zum Leben erweckt werden zu können. In den USA und in Russland gibt es bereits Institute, die Kryonik anbieten. Österreichische Bestattungsunternehmen werben vereinzelt ebenfalls bereits mit dieser Praxis. Insoweit mit dem Einfrieren vor dem Tod im juristischen Sinn begonnen werden soll, stellt sich die Frage, ob sich die Einfrierenden strafbar machen. Dieser Beitrag widmet sich der Frage nach dem Zusammenhang zwischen Kryonik und den Tötungsdelikten nach dem StGB.

  • Köberl, Katharina
  • Matjaz, Sophie-Katharina
  • medizinische Heilbehandlung
  • § 90 StGB
  • § 78 StGB
  • Einwilligung des Verletzten
  • Tötung auf Verlangen
  • Todesbegriff
  • Tötungsdelikte
  • Art 8 EMRK
  • § 75 StGB
  • Störung der Totenruhe
  • § 1 Z 1 ÄrzteG
  • Mitwirkung am Selbstmord
  • JURIDIKUM 2017, 327
  • § 77 StGB
  • § 80 StGB
  • Mord
  • § 110 StGB
  • Kryonik
  • Rechtsphilosophie und Politik
  • Strafrecht

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