Hausgemachte Rechtsunsicherheit im Umweltrecht
- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUMBand 2017
- recht & gesellschaft, 4340 Wörter
- Seiten 345 -355
- https://doi.org/10.33196/juridikum201703034501
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Seit 2005 trifft Österreich die Pflicht, die „betroffene Öffentlichkeit“ in großen Umweltverfahren zu beteiligen und ihr Rechtsschutz in allen Umweltfragen einzuräumen. Auch die EU hat sich durch Ratifikation der Aarhus Konvention dazu bekannt. Dieser Rechtsschutz ist jedoch bis dato nicht umgesetzt. Nun schließen Urteile des EuGH diese Rechtsschutzlücken, bedrohen aber gleichzeitig die Rechtssicherheit zahlreicher laufender und auch bereits abgeschlossener Verfahren. Im November 2016 sorgte ein EuGH-Urteil für eine mögliche Parteistellung von Umwelt-NGOs in Naturschutzverfahren für Aufregung. Mitte März 2017 fand die öffentliche Verhandlung zur gleichen Frage im Wasserrecht statt, der Ausgangsfall: Österreich. Ist der Ausschluss von Umweltorganisationen eine tickende Rechtsschutz-Zeitbombe?
- Schamschula, Gregor
- Wasserrecht
- § 8 AVG
- Wasserrahmenrichtlinie
- Rechtsunsicherheit
- UVP
- Umweltorganisationen
- Rechtsschutz
- Naturschutzrecht
- Umweltrecht
- Wasserrechtsgesetz
- Beteiligung
- FFH-Richtlinie
- JURIDIKUM 2017, 345
- Aarhus Konvention
- Rechtsphilosophie und Politik
- Naturschutzgesetze der Länder
- UVP-G
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