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Dienstaufsicht und richterliche Unabhängigkeit
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 136
- Rechtsprechung, 7717 Wörter
- Seiten 404-412
- https://doi.org/10.33196/jbl201406040401
30,00 €
inkl MwStJustizverwaltungsorgane sind – wie jedermann – berechtigt, gerichtliche Entscheidungen zu kritisieren und von der Rsp abweichende Rechtsansichten zu vertreten. Justizverwaltungsorgane (hier: der Präsident des OGH) sind aber nicht berechtigt, insbesondere mit den Mitteln des Dienstrechts Druck auf unabhängige Richter auszuüben, um eine von ihnen gewünschte Anfechtung eines Gesetzes beim VfGH zu erreichen.
- Markel, Ernst
- Wiederin, Ewald
- OGH, 20.03.2014, Ds 25/13
- Art 87 B-VG
- § 73 GOG
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 3 OGHG
- JBL 2014, 404
- Zivilverfahrensrecht
- § 76 GOG
- Arbeitsrecht
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