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Keine Verwirkung eines vertraglichen Unterhaltsanspruches
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 136
- Rechtsprechung, 114 Wörter
- Seiten 400-400
- https://doi.org/10.33196/jbl201406040001
30,00 €
inkl MwStEinem „rein vertraglichen“ Unterhaltsanspruch kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs iS des § 94 Abs 2 S 2 ABGB nicht entgegengehalten werden. Seine Beendigung oder Anpassung setzt vielmehr eine nachträgliche wesentliche Umstandsänderung voraus.
Ausdrückliche oder (wie hier) schlüssige Vereinbarungen der Ehegatten über die Gestaltung der Lebensverhältnisse und über die von ihnen jeweils zu erbringenden Beträge unterliegen wie andere Unterhaltsverträge der Umstandsklausel, sofern diese nicht gültig ausgeschlossen worden ist. Beschränkt sich die Änderung der Verhältnisse auf das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, ist in ergänzender Vertragsauslegung anzunehmen, die Parteien hätten bei Bedachtnahme auf die später geänderten Umstände einen Unterhalt vereinbart, der der sich aus der Vereinbarung ergebenden Relation zwischen Einkommen und Unterhalt entspricht.
- OGH, 19.09.2013, 2 Ob 58/13p
- LGZ Wien, 10.07.2012, 44 R 208/12g
- BG Favoriten, 27.01.2012, 2 C 30/10z2 C 28/11g
- Öffentliches Recht
- JBL 2014, 400
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 94 Abs 2 ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
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