


Eilfälle und die Umwelt: Untersuchung der Entwicklungen im deutschen Prozessrecht
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- NRBand 3
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 2497 Wörter, Seiten 205-209
9,80 €
inkl MwSt




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VGH Kassel 22. 4. 2022, 4 B 503/22 Einer nach § 3 UmwRG anerkannten inländischen Vereinigung steht eine Antragsbefugnis im Zusammenhang mit einer unter Anwendung der – im Rahmen der Rechtssetzungsbefugnis beschlossenen – umweltbezogenen Rechtsvorschriften einer örtlichen Baumschutzsatzung erteilten Fällgenehmigung nicht zu. Es mangelt insoweit an einem Verwaltungsakt im Sinne des § 1 Abs 1 S 1 Nr 5 und Nr 6 UmwRG. Mit der Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften, die zulässigerweise in einer örtlichen Baumschutzsatzung geregelt werden können, werden keine umweltbezogenen Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts oder unmittelbarer Rechtsakte der Europäischen Union angewendet.
VGH Kassel 11. 5. 2022, 9 B 234/22.T Es entspricht dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand, dass ein Schutzkonzept zur Vergrämung der Haselmaus von den Eingriffsflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen in der Regel eine vorherige Habitataufwertung des jeweiligen Anlagenumfeldes zu umfassen hat.
Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen zugunsten verschiedener besonders geschützter Arten müssen zeitlich und inhaltlich kohärent sein.
Abstract Der umweltrechtliche Eilrechtsschutz in Deutschland wirft nach wie vor eine Vielzahl verfahrensrechtlicher Detailfragen auf: Angefangen bei den formellen Voraussetzungen für Rechtsschutzbegehren, wie zB der Frage der Antragsbefugnis von Umweltverbänden, bis hin zur Prognoseunsicherheit in Eilfällen bei fehlender Zeit für gutachterliche Klärung.
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- Kühne, Jan P
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- § 123 VwGO
- einstweiliger Rechtsschutz
- VGH Kassel, 22.04.2022, 4 B 503/22
- § 44 Abs 5 Satz 2 Nr 1 BNatSchG
- Zugriffsverbot
- § 44 Abs 1 Nr 1 BnatSchG
- Windenergieanlage
- vorläufiger Rechtsschutz
- VGH Kassel, 11.05.2022, 9 B 234/22.T
- § 80a Abs 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- NR 2023, 205
- Antragsbefugnis
- § 39 Abs 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Baumschutzsatzung
- Rodung
- Nachhaltigkeitsrecht
- Zwischenverfügung
- § 3 Abs 1 UmwRG
- § 80 Abs 5 VwGO
- Eilrechtsschutz
- § 1 Abs 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)
- § 2 UmwRG
Einer nach § 3 UmwRG anerkannten inländischen Vereinigung steht eine Antragsbefugnis im Zusammenhang mit einer unter Anwendung der – im Rahmen der Rechtssetzungsbefugnis beschlossenen – umweltbezogenen Rechtsvorschriften einer örtlichen Baumschutzsatzung erteilten Fällgenehmigung nicht zu. Es mangelt insoweit an einem Verwaltungsakt im Sinne des § 1 Abs 1 S 1 Nr 5 und Nr 6 UmwRG. Mit der Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften, die zulässigerweise in einer örtlichen Baumschutzsatzung geregelt werden können, werden keine umweltbezogenen Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts oder unmittelbarer Rechtsakte der Europäischen Union angewendet.
Es entspricht dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand, dass ein Schutzkonzept zur Vergrämung der Haselmaus von den Eingriffsflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen in der Regel eine vorherige Habitataufwertung des jeweiligen Anlagenumfeldes zu umfassen hat.
Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen zugunsten verschiedener besonders geschützter Arten müssen zeitlich und inhaltlich kohärent sein.
Der umweltrechtliche Eilrechtsschutz in Deutschland wirft nach wie vor eine Vielzahl verfahrensrechtlicher Detailfragen auf: Angefangen bei den formellen Voraussetzungen für Rechtsschutzbegehren, wie zB der Frage der Antragsbefugnis von Umweltverbänden, bis hin zur Prognoseunsicherheit in Eilfällen bei fehlender Zeit für gutachterliche Klärung.
- Kühne, Jan P
- § 123 VwGO
- einstweiliger Rechtsschutz
- VGH Kassel, 22.04.2022, 4 B 503/22
- § 44 Abs 5 Satz 2 Nr 1 BNatSchG
- Zugriffsverbot
- § 44 Abs 1 Nr 1 BnatSchG
- Windenergieanlage
- vorläufiger Rechtsschutz
- VGH Kassel, 11.05.2022, 9 B 234/22.T
- § 80a Abs 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- NR 2023, 205
- Antragsbefugnis
- § 39 Abs 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Baumschutzsatzung
- Rodung
- Nachhaltigkeitsrecht
- Zwischenverfügung
- § 3 Abs 1 UmwRG
- § 80 Abs 5 VwGO
- Eilrechtsschutz
- § 1 Abs 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)
- § 2 UmwRG