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Heft 12, Dezember 2021, Band 143
Einbeziehung von Stiftungsvermögen in die nacheheliche Aufteilung
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 143
- Rechtsprechung, 7302 Wörter
- Seiten 780-787
- https://doi.org/10.33196/jbl202112078001
30,00 €
inkl MwStVoraussetzung für die Einbeziehung von Unternehmenserträgen in die nacheheliche Aufteilung ist eine Umwidmung; einer solchen Umwidmung könnte es in manchen Fällen gleichgehalten werden, dass die Unternehmen Erträge an die Privatstiftung ausschütten, die dort angespart werden, ohne dass sie wiederum in (Anteile an) Unternehmen oder in Sachen, die zu einem Unternehmen gehören, investiert würden. Dies kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn sich der Stifter das Recht auf Änderung der Stiftungs(zusatz-)erklärungen und das Recht auf Widerruf vorbehalten hat.
Grundsätzlich können die vermögensrechtlichen Folgen einer Scheidung durch den Transfer von der Aufteilung unterliegenden Vermögenswerten in eine Privatstiftung nicht vereitelt werden.
Unternehmen(-santeile), die nicht mit ehelichen Ersparnissen gegründet oder finanziert wurden, unterliegen nicht der Aufteilung.
Anteile an einer „Besitzgesellschaft“, die die operativen Unternehmen einer Gruppe funktionell unterstützen soll, sind von der Ausnahmebestimmung des § 82 Abs 1 Z 4 EheG erfasst.
- § 82 EheG
- Öffentliches Recht
- § 34 PSG
- § 33 PSG
- Straf- und Strafprozessrecht
- § 81 EheG
- § 35 PSG
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 3 Abs 3 PSG
- § 91 EheG
- JBL 2021, 780
- BG Salzburg, 10.07.2019, 4 Fam 8/16p
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 02.03.2021, 1 Ob 14/21x
- LG Salzburg, 22.04.2020, 21 R 327/19p
- Arbeitsrecht