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Einlagenrückgewähr durch Sicherheitenbestellung – Haftung ehemaliger Gesellschafter

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Eine Einlagenrückgewähr kann auch durch die Bestellung einer Sicherheit am Gesellschaftsvermögen für eine Forderung Dritter gegen einen Gesellschafter erfolgen.

Ein gleichwertiger betrieblicher Vorteil für die Gesellschaft kann die Einlagenrückgewähr rechtfertigen.

Dieser gleichwertige Vorteil kann sich auch aus einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit ergeben.

Begründet die Sicherheitenbestellung für die Gesellschaft jedoch ein besonderes, allenfalls sogar existenzbedrohendes Risiko, steht dies einer Rechtfertigung entgegen.

  • OGH, 22.12.2021, 6 Ob 89/21p
  • Sicherheitenbestellung
  • § 82 GmbHG
  • Gesellschaftsrecht
  • Einlagenrückgewähr
  • § 83 GmbHG
  • GES 2022, 69
  • wirtschaftlicher Eigentümer
  • Schwestergesellschaft ehemaliger Gesellschafter

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