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Sicherung syndikatsvertraglicher Vinkulierung mit einstweiliger Verfügung – Erstreckung der Vinkulierung auf Gesellschafterausschluss

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Dient das einer Minderheitsgesellschafterin eingeräumte Zustimmungsrecht zu Anteilsübertragungen und Umstrukturierungen erkennbar (auch) dazu, ihr eine künftige Stellung als Mehrheitsgesellschafterin zu sichern, so ist auch der Ausschluss dieser Minderheitsgesellschafterin nach dem GesAusG nur mit ihrer Zustimmung zulässig.

Einer drohenden Verletzung eines Syndikatsvertrages kann mit vorbeugender Unterlassungsklage begegnet werden. Dieser Unterlassungsanspruch ist durch einstweilige Verfügung sicherbar.

Auch der drohende Ausschluss nach dem GesAusG kann mit einstweiliger Verfügung vorläufig untersagt werden.

  • Syndikatsvertrag
  • einstweilige Verfügung
  • § 381 EO
  • OGH, 25.02.2022, 6 Ob 211/21d
  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2022, 71
  • § 1 GesAusG
  • § 77 GmbHG
  • Vinkulierung
  • Gesellschafterausschluss

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