


Offenlegung des Jahresabschlusses: Kontrollpflichten der Geschäftsführer bei Online-Einreichung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- GESBand 21
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 341 Wörter, Seiten 78-78
9,80 €
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Bei der Online-Einreichung des Jahresabschlusses zum Firmenbuch ist von den Organen der offenlegungspflichtigen Gesellschaft auf wirksame Weise zu kontrollieren, ob die Übermittlung auch tatsächlich geschehen ist.
Dies setzt als Mindesterfordernis die Einsicht in ein entsprechendes Übermittlungsprotokoll voraus.
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- Jahresabschluss
- § 277 UGB
- Offenlegung
- OLG Wien, 13.09.2021, 30 R 100/21b30 R 101/21z
- § 283 UGB
- Gesellschaftsrecht
- Zwangsstrafen
- GES 2022, 78
Bei der Online-Einreichung des Jahresabschlusses zum Firmenbuch ist von den Organen der offenlegungspflichtigen Gesellschaft auf wirksame Weise zu kontrollieren, ob die Übermittlung auch tatsächlich geschehen ist.
Dies setzt als Mindesterfordernis die Einsicht in ein entsprechendes Übermittlungsprotokoll voraus.
- Jahresabschluss
- § 277 UGB
- Offenlegung
- OLG Wien, 13.09.2021, 30 R 100/21b30 R 101/21z
- § 283 UGB
- Gesellschaftsrecht
- Zwangsstrafen
- GES 2022, 78