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Offenlegung des Jahresabschlusses: Kontrollpflichten der Geschäftsführer bei Online-Einreichung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 21
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
341 Wörter, Seiten 78-78

9,80 €

inkl MwSt

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Bei der Online-Einreichung des Jahresabschlusses zum Firmenbuch ist von den Organen der offenlegungspflichtigen Gesellschaft auf wirksame Weise zu kontrollieren, ob die Übermittlung auch tatsächlich geschehen ist.

Dies setzt als Mindesterfordernis die Einsicht in ein entsprechendes Übermittlungsprotokoll voraus.

  • Jahresabschluss
  • § 277 UGB
  • Offenlegung
  • OLG Wien, 13.09.2021, 30 R 100/21b30 R 101/21z
  • § 283 UGB
  • Gesellschaftsrecht
  • Zwangsstrafen
  • GES 2022, 78

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