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Thesaurierter Bilanzgewinn im Aufteilungsverfahren nach Ehescheidung des Gesellschafters

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Thesaurierte Bilanzgewinne eines GmbH-Gesellschafters unterliegen nicht der Aufteilung der ehelichen Ersparnisse nach der Ehescheidung.

Ob eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit besteht, die nicht ausbezahlten Gewinne im Unternehmen „stehen zu lassen“, ist für die Einbeziehung in die Aufteilungsmasse nicht relevant, wenn keine Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Vorgangsweise des geschiedenen Ehegatten, der Gesellschafter ist, bestehen.

  • Thesaurierung
  • Gewinnanspruch
  • GES 2022, 79
  • § 82 GmbHG
  • Gesellschaftsrecht
  • Aufteilung ehelicher Ersparnisse
  • § 82 Abs 1 Z 3 EheG
  • OGH, 14.12.2021, 1 Ob 211/21t

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