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(Keine) Vertretungsbefugnis eines faktischen Geschäftsführers

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Einem „faktischen Geschäftsführer“, mag er Gesellschafter oder Nichtgesellschafter sein, kommt keine Befugnis zu, die GmbH im rechtsgeschäftlichen Verkehr organschaftlich zu vertreten.

Die Beurteilung seiner Vertretungsbefugnis hat ausschließlich nach vollmachtsrechtlichen Grundsätzen zu erfolgen.

  • § 1003 ABGB
  • § 18 GmbHG
  • § 1002 ABGB
  • Faktischer Geschäftsführer
  • Gesellschaftsrecht
  • § 1004 ABGB
  • GES 2022, 77
  • OGH, 22.12.2021, 6 Ob 170/21z
  • Vertretungsbefugnis

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