Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

EuGH: Setzen von Cookies erfordert aktive Einwilligung des Internetnutzers

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZIIRBand 7
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
6080 Wörter, Seiten 440-449

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel EuGH: Setzen von Cookies erfordert aktive Einwilligung des Internetnutzers in den Warenkorb legen

Eine datenschutzrechtliche Einwilligung kann für Online-Dienste (hier: personifizierte Cookiesetzung für eine Gewinnspielteilnahme) nur im Wege eines Opt-In erfolgen. Eine Opt-Out-Lösung ist nicht ausreichend.

Sowohl nach der Datenschutzrichtlinie zur elektronischen Kommunikation (RL 2002/58/EG – eDS-RL) also auch der DSGVO liegt dann keine wirksame Einwilligung vor, wenn die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät des Nutzers einer Website gespeichert sind, mittels Cookies durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen erlaubt wird, das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung abwählen muss.

Anders als die DSGVO, die für ihre Anwendbarkeit einer Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf, soll die eDS-RL den Nutzer vor jedem Eingriff in die Privatsphäre durch elektronische Dienste schützen – gleichgültig, ob personenbezogene oder andere Daten betroffen sind.

Redaktionelle Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • Art 6 Abs 1 lit a DSGVO
  • Einwilligung der betroffenen Person
  • Art 5 Abs 3 RL 2002/58/EG
  • EuGH, 01.10.2019, C-673/17, Planet49
  • Ankreuzkästchen, kein voreingestelltes
  • Einwilligungserklärung, aktive
  • Art 2 lit f
  • Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation
  • Cookies auf Website
  • Art 4 Z 11 DSGVO
  • Art 95 DSGVO
  • Medienrecht
  • ZIIR 2019, 440

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice