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Feststellung einer rechtswidrigen Vergabe, Zeitpunkt der Rechtswidrigkeit
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 20
- Judikatur, 1330 Wörter
- Seiten 293-295
- https://doi.org/10.33196/rpa202005029301
20,00 €
inkl MwStDie absolute Frist von sechs Monaten zur Geltendmachung von Rechtsverstößen (ehemals § 312 Abs 3 Z 3 BVergG 2006) gilt nicht bzw wird von unmittelbar anzuwendendem Unionsrecht verdrängt.
Gemäß § 28 Abs 1 Z 2 WVRG 2020 (ehemals § 33 Abs 1 Z 2 WVRG 2014) kann die Feststellung begehrt werden, dass eine wesentliche Vertragsänderung mangels Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen rechtswidrig war.
Im Feststellungantrag ist das konkrete Vergabeverfahren zu bezeichnen und die aufgezeigten Rechtswidrigkeiten in zeitlicher Hinsicht zu konkretisieren.
- Huber, Sandro
- § 354 BVergG
- RPA 2020, 293
- § 356 BVergG
- Vertragsänderung
- Verjährung
- VwGH, 16.06.2020, Ro 2018/04/0015, „Fertigmenüs für Wiener Kindergärten“
- Vergaberecht
- Feststellungsverfahren
- § 28 WVRG
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