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Teilnahmeverbot für ein Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht?
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 20
- Judikatur, 1403 Wörter
- Seiten 306-308
- https://doi.org/10.33196/rpa202005030601
20,00 €
inkl MwStNationale Rechtsvorschriften, die die Möglichkeit der Teilnahme auf Unternehmer beschränken, die in einer bestimmten Rechtsform errichtet worden sind, stellen eine Diskriminierung aufgrund Rechtsform dar.
Bei dem Begriff „Wirtschaftsteilnehmer“ handelt es sich um eine unionsgesetzliche Regelung.
Ein „Teilnahmeverbot“ an Vergabeverfahren basierend auf der Gewinnerzielungsabsicht eines Unternehmens ist mit Unionsrecht unvereinbar.
- Kueß, Rupert
- Wittek-Saltzberg, Christina
- Wirtschaftsteilnehmer
- EuGH, 11.06.2020, C-219/19, „Parsec Fondazione“
- Art 19 Abs 1 RL 2014/24/EU
- RPA 2020, 306
- Eignung
- Wettbewerb
- Art 80 Abs 2 RL 2014/24/EU
- Diskriminierung
- Vergaberecht
- 14. Erwägungsgrund RL 2014/24/EU
- Rechtsform
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