Was ist neu im Verlag Österreich?
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Reden wird ja noch erlaubt sein...
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 20
- Judikatur, 5131 Wörter
- Seiten 278-285
- https://doi.org/10.33196/rpa202005027801
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inkl MwStInformationsflüsse dürfen in einem Vergabeverfahren nur zwischen Auftraggeber und dem jeweiligen Unternehmer stattfinden.
Erhält der Auftraggeber Informationen über eine unzulässige Informationsweitergabe oder sogar Absprache hat er dies in jedem Stadium des Vergabeverfahrens zu überprüfen.
- Lehner, Beatrix
- Mischkalkulation
- § 78 Abs 1 BVergG
- Rahmenvereinbarung
- RPA 2020, 278
- Umlagerung von Kosten
- § 141 BVergG
- Kalkulation
- Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung
- § 27 BVergG
- ausschreibungswidriges Angebot
- Zuschlagsentscheidung
- Sektorenauftraggeber
- BVwG, 26.05.2020, W139 2227134-2/34E, „Rahmenvereinbarung Reinigungsdienstleistungen GKB“
- § 249 Abs 1 BVergG
- § 302 BVergG
- Vergaberecht
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