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Fluggastrechte bei Annullierung von Flügen; Bestrafung des CEO eines Luftfahrtunternehmes

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 10
Inhalt:
Materienrecht
Umfang:
2479 Wörter, Seiten 422-425

20,00 €

inkl MwSt

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Bei der Annullierung von Flügen haben Fluggäste nach Art 8 der Verordnung (EG) Nr 261/2004 ua das Recht auf Erstattung, nicht nur auf Anbieten der Ticketkosten binnen sieben Tagen. Wenn die Erstattung binnen der vorgesehen sieben Tagen nicht erfolgt, wird die durch § 169 Abs 1 Z 3 lit s Luftfahrtgesetz pönalisierte Übertretung der genannten Bestimmung der Verordnung (EG) Nr 261/2004 verwirklicht. Dabei handelt es sich um ein Dauerdelikt. Der CEO des Luftfahrunternehmens ist eine nach § 9 Abs 1 VStG zur Vertretung des Luftfahrtunternehmens nach außen berufene Person und somit Adressat der Norm und damit auch der Verwaltungsstrafe.

  • § 169 Z 3 lit s LFG
  • LVwG NÖ, 26.07.2023, LVwG-S-1592/001-2022
  • § 9 VStG
  • VO (EG) Nr 261/2004 Art 5, 7, 8
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • ZVG-Slg 2023/86

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