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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Heft 6, Dezember 2023, Band 10
Gefährdungsprognose und ex ante-Betrachtung bei Verhängung eines Betretungsverbotes
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 10
- Materienrecht, 3229 Wörter
- Seiten 444-448
- https://doi.org/10.33196/zvg202306044401
20,00 €
inkl MwStDas Verwaltungsgericht hat die Rechtmäßigkeit eines gemäß § 38a SPG angeordneten Betretungsverbots im Sinne einer objektiven ex ante-Betrachtung aus dem Blickwinkel der eingeschrittenen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zum Zeitpunkt ihres Einschreitens zu prüfen. Dabei hat es zu beurteilen, ob die eingeschrittenen Organe vertretbar annehmen konnten, dass ein vom Gefährder ausgehender gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit bevorsteht. Dabei hat das Verwaltungsgericht nicht seine eigene Beurteilung des sich den einschreitenden Organen bietenden Gesamtbildes und seinen eigenen Wissensstand an die Stelle des Blickwinkels der Beamten zu setzen. Die Annahme der Beamten eines bevorstehenden vom Gefährder ausgehenden gefährlichen Angriffs auf Leben, Gesundheit oder Freiheit ist somit nicht bereits dann unvertretbar und das verhängte Betretungsverbot rechtswidrig, wenn das Verwaltungsgericht die Gefährdungslage an Hand des sich den eingeschrittenen Beamten gebotenen Gesamtbildes anders einschätzt.
Ein vorangegangener gefährlicher Angriff ist nicht notwendig, bildet aber ex lege ein Indiz für einen möglicherweise bevorstehenden gefährlichen Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit. Die Gefahrenprognose im Sinne des § 38a Abs 1 SPG setzt somit weder einen solchen Angriff voraus, noch ist allein aus dem Umstand, dass es zu keinem gefährlichen Angriff des Gefährders gekommen ist, auf das Nichtvorliegen einer hinreichenden Gefahr zu schließen.
- VwG Wien, 27.07.2023, VGW-102/100/6002/2023
- § 29 SPG
- § 382c EO
- § 16 Abs 2 SPG
- § 22 Abs 2 SPG
- § 382b EO
- § 38a Abs 1 SPG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Art 130 Abs 1 Z 2 B-VG
- ZVG-Slg 2023/90
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