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Kein Wiederaufleben eines Aufenthaltstitels nach Verlust der Staatsbürgerschaft

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Ein Aufenthaltstitel, der nach § 10 Abs 3 Z 2 NAG gegenstandslos geworden ist, weil der Fremde die österreichische Staatsbürgerschaft erworben hat, lebt nach Verlust der Staatsbürgerschaft nicht wieder auf.

  • Art 6 Abs 1 ARB 1/80
  • § 4c AuslBG
  • § 11 Abs 3 NAG-DV
  • VwG Wien, 23.06.2023, VGW-151/046/2572/2023
  • Art 7 Abs 1 ARB 1/80
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • ZVG-Slg 2023/88
  • § 10 Abs 3 NAG

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