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Funktionelle Privatwirtschaftsverwaltung nach der COFAG-Rechtsprechung des VfGH
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 146
- Aufsatz, 8429 Wörter
- Seiten 154-165
- https://doi.org/10.33196/jbl202403015401
30,00 €
inkl MwStDer VfGH hat in seiner Entscheidung G 265/2022 vom 05.10.2023 zur COFAG die Wahrnehmung privatwirtschaftlicher Aufgaben durch einen ausgegliederten Rechtsträger als Verwaltung iS des Art 20 Abs 1 B-VG eingeordnet. Er hat dafür auf das Bestehen einer organisatorischen und einer funktionellen Nahebeziehung zum Staat abgestellt. Damit umschreibt der VfGH jene zwei Kriterien, die Privatwirtschaftsverwaltung funktionell ausmachen. Daran anknüpfend hat er die Ausgliederung solcher Aufgaben verfassungsrechtlichen Schranken unterworfen. Zudem legt der VfGH – ohne die Fiskalgeltung ausreichen zu lassen – dar, wann der generelle Ausschluss eines Rechtsanspruchs auf Leistung im Rahmen der (fördernden) Privatwirtschaftsverwaltung verfassungswidrig ist. Der näheren verfassungsrechtlichen Einordnung dieser Themenbereiche widmet sich dieser Beitrag.
- Reiter, Lukas
- Art 20 Abs 1 B-VG
- Privatwirtschaftsverwaltung
- COFAG
- Öffentliches Recht
- Hoheitsverwaltung
- Art 7 Abs 1 B-VG
- Art 18 Abs 1 B-VG
- Sachlichkeitsgebot
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Ausgliederung
- Staatsaufgaben
- Art 53 Abs 3 B-VG
- JBL 2024, 154
- Zivilverfahrensrecht
- Aufgabenübertragungszusammenhang
- Fiskalgeltung
- Art 52 Abs 1 B-VG
- Art 53 Abs 2 B-VG
- Arbeitsrecht