Lagerung von Siloballen als Anlage eines „Materiallagerplatzes“
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 146
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2167 Wörter, Seiten 205-208
30,00 €
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Die Lagerung von Siloballen ist als Anlage eines „Materiallagerplatzes“ anzusehen. Für die Annahme, dass foliierte Siloballen, die zum Zweck der (Silage und in weiterer Folge) Aufbewahrung (sei es auch in Form einer Zwischenlagerung bis zur Verfütterung) in der freien Landschaft abgestellt oder gestapelt werden, nicht als „Material“ iS des § 5 Abs 1 lit a K-NSG 2002 anzusehen wären, fehlen jegliche Anhaltspunkte.
- § 5 Abs 1 lit a Kärntner Naturschutzgesetz (K-NSG 2002)
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