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Organstellung von Vertrauenspersonen, die von der Kriminalpolizei mit verdeckten Ermittlungen beauftragt wurden

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Eine von der Kriminalpolizei mit verdeckten Ermittlungen beauftragte Vertrauensperson handelt bei ihren Ermittlungen sowie bei ihrer darauf bezogenen Aussage vor der Kriminalpolizei hoheitlich, wenn dies in einem ausreichend engen inneren Zusammenhang mit dem Ermittlungsauftrag steht.

  • § 1 AHG
  • Öffentliches Recht
  • LGZ Wien, 14.12.2022, 30 Cg 1/20t
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • OGH, 20.09.2023, 1 Ob 109/23w
  • OLG Wien, 20.04.2023, 14 R 12/23x
  • JBL 2024, 192
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

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