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Geltendmachung einer materiell-rechtlichen Unrichtigkeit der Erlassung eines gerichtlichen Belas-tungs- und Veräußerungsverbots hinsichtlich eines halben Mindestanteils bei bestehender Eigentümerpartnerschaft – Rechtsmittel nur...
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 29
- Rechtsprechung, 1384 Wörter
- Seiten 241-242
- https://doi.org/10.33196/wobl201606024101
30,00 €
inkl MwStDer Regelung des § 94 Abs 2 GBG liegt erkennbar das Konzept zugrunde, dass das vom Bewilligungsgericht verschiedene Grundbuchsgericht nicht die Entscheidung des Bewilligungsgerichts überprüfen, sondern nur eine ergänzende Prüfung jener Voraussetzungen vornehmen soll, die vom Bewilligungsgericht noch nicht geprüft werden konnten.
Ob bei Bestehen einer Eigentümerpartnerschaft bloß an einem halben Mindestanteil ein richterliches Belastungs- und Veräußerungsverbot angemerkt werden kann, berührt keine Frage des Grundbuchsrechts, sondern ausschließlich eine Frage des materiellen (WE-)Rechts.
Eine allfällige materiell-rechtliche Unrichtigkeit der Erlassung eines gerichtlichen Belastungs- und Veräußerungsverbots betreffend einen halben Mindestanteil bei bestehender Eigentümerpartnerschaft kann nicht mit Rechtsmittel gegen die Vollzugsanordnung, sondern nur mit Rechtsmittel gegen den Bewilligungsbeschluss geltend gemacht werden.
- WOBL-Slg 2016/89
- § 13 Abs 3 WEG
- LG Wiener Neustadt, 17 R 20/14h
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 25.07.2014, 5 Ob 104/14a
- § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO
- § 13 Abs 2 WEG
- § 94 Abs 2 GBG
- § 55a EO
- BG Wiener Neustadt, TZ 10180/2013
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