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Zur Machtwechseltheorie iSd § 12a Abs 3 MRG
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 29
- Rechtsprechung, 570 Wörter
- Seiten 220-221
- https://doi.org/10.33196/wobl201606022001
30,00 €
inkl MwStZur Anwendung des § 12a Abs 3 MRG wird die sogenannte Machtwechseltheorie vertreten. Danach liegt eine entscheidende Änderung idR erst nach einem Kippen des Mehrheitsverhältnisses vor. Jede andere Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeit in der Gesellschaft (juristischen Person) bedarf der Darlegung besonderer Umstände, um sie als „entscheidend“ iSd § 12a Abs 3 MRG qualifizieren zu können.
Im Sinne dieser Machtwechseltheorie führt der Wechsel von Minderheitsbeteiligungen an einer Kapitalgesellschaft nicht zur Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Entscheidungsmöglichkeiten. Diese liegt nur dann vor, wenn es dem Machtträger aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Position möglich ist, die Geschicke der Gesellschaft faktisch zu bestimmen.
War keiner der Alt- oder Neuaktionäre jemals zu mehr als 50 % an der Gesellschaft oder einer übergeordneten Konzerngesellschaft beteiligt, ist die Rechtsansicht, dass diese Veränderungen von Minderheitsbeteiligungen keine entscheidende Änderung iSd § 12a Abs 3 MRG bewirkten, jedenfalls vertretbar.
- WOBL-Slg 2016/76
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 21.12.2015, 5 Ob 228/15p – Siehe dazu auch die Anmerkungen von Vonkilch zu OGH 10 Ob 79/15p in wobl 2016, 221/77
- § 12a Abs 3 MRG
- LG Linz, 14 R 79/15h
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