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Zum Verhältnis zwischen Verwalter und einzelnen Wohnungseigentümern
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 29
- Rechtsprechung, 2008 Wörter
- Seiten 233-235
- https://doi.org/10.33196/wobl201606023301
30,00 €
inkl MwStObwohl nur zwischen dem Verwalter und der Eigentümergemeinschaft ein Vertragsverhältnis besteht, das in besonderer Weise in § 20 WEG geregelt ist und in dem ergänzend die Bestimmungen über den Bevollmächtigungsvertrag zur Anwendung kommen, berührt die Verwaltung die Rechtssphäre auch jedes einzelnen Miteigentümers, weshalb über das Rechtsverhältnis zur Eigentümergemeinschaft hinaus auch ein Verpflichtungsverhältnis zum einzelnen Miteigentümer besteht.
Für den Verwalter gilt zwar der Sorgfaltsmaßstab des § 1299 ABGB, er ist aber kein Sachverständiger für diffizile Rechtsfragen.
- Hausmann, Eva Maria
- LG Wels, 5 Cg 14/13b
- § 20 WEG
- OLG Linz, 6 R 167/13s
- § 30 Abs 1 Z 1 WEG
- WOBL-Slg 2016/83
- Miet- und Wohnrecht
- § 28 Abs 1 Z 1 WEG
- § 1299 ABGB
- OGH, 29.06.2015, 6 Ob 3/14f
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