Genehmigungspflicht für Gartengestaltungsmaßnahmen
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 26
- Rechtsprechung, 1060 Wörter
- Seiten 324 -325
- https://doi.org/10.33196/wobl201312032401
30,00 €
inkl MwSt
Eine Genehmigungspflicht entfällt nur bei bagatellhaften Umgestaltungen des gemeinsamen Guts. Wird ein zu einer Liegenschaft gehörender Garten, der in diesem Zeitpunkt nur als Wiese gestaltet ist, durch Benützungsregelung geteilt und werden einzelnen Wohnungseigentümern Teile zur alleinigen Nutzung überlassen, wird damit – vergleichbar dem Recht zur Ausgestaltung des Inneren eines WE-Objekts – auch das Recht zur Gartengestaltung eingeräumt. Ist die gärtnerische Gestaltung rein oberflächlich, dann hält sie sich im engsten Rahmen des Zuweisungszwecks (Gartenbenützung) und ist daher nicht verpönte Eigenmacht, sondern von der alleinigen Nutzungsbefugnis des Wohnungseigentümers getragen.
- BG Graz-West, 102 C 4/12t
- WOBL-Slg 2013/125
- § 828 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Graz, 6 R 199/12x
- OGH, 28.08.2013, 5 Ob 25/13g
- § 523 ABGB
- § 16 Abs 2 WEG
Weitere Artikel aus diesem Heft