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Lang, Alexander/​Seilern-​Aspang, Hubertus

Gewerbsmäßigkeit iSd § 38 FinStrG und die Verschaffung eines abgabenrechtlichen Vorteils

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In seiner Rsp stellt der OGH klar, dass die durch das AbgÄG 2015 geänderte Definition der Gewerbsmäßigkeit in § 38 Abs 2 FinStrG nicht nur durch die Einführung objektiver Kriterien eine wesentliche Einschränkung erfuhr, sondern auch auf der subjektiven Tatseite deutlich enger gefasst wurde. Nach dem klaren Wortlaut des § 38 Abs 2 FinStrG ist für die gewerbsmäßige Begehung ausschlaggebend, dass der Täter mit der Absicht handelt, sich einen – nicht bloß geringfügigen fortlaufenden – abgabenrechtlichen Vorteil zu verschaffen. Darüber hinaus muss zusätzlich eine der alternativen objektiven Kriterien iSd § 38 Abs 2 Z 1-3 FinStrG vorliegen. Nachfolgender Beitrag soll den neuen Tatbestand der Gewerbsmäßigkeit iSd § 38 Abs 2 FinStrG, insbesondere die geänderte subjektive Tatseite sowie den Begriff „solche Taten“, rechtlich analysieren und anhand von Beispielen eine praxisnahe Verknüpfung herstellen.

  • Lang, Alexander
  • Seilern-Aspang, Hubertus
  • solche Taten
  • Gewerbsmäßigkeit
  • JST 2018, 135
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 38 FinStrG
  • Günstigkeitsvergleich
  • Absicht

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