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Birklbauer, Alois

Zulässigkeit von körperlichen Untersuchungen zur Altersfeststellung im Rahmen eines Strafverfahrens

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Die Frage des Alters des Beschuldigten ist von maßgebender Bedeutung iS von § 123 Abs 1 Z 3 StPO, da jedenfalls im Hauptverfahren festzustellen ist, ob es sich um eine Jugendstraftat, eine Straftat eines jungen Erwachsenen oder eines Erwachsenen handelt. Vor diesem Hintergrund sind radiologische Untersuchungen zur Altersfeststellung im Rahmen des Strafverfahrens zulässig.

  • Birklbauer, Alois
  • OLG Wien, 22.11.2017, 21 Bs 309/17w
  • JST-Slg 2018/15
  • § 123 StPO
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht

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