Zum Hauptinhalt springen

Juristische Dienstleistungen und Rechtsanwaltsvorbehalt

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Das zentrale Merkmal der Rechtsanwälten vorbehaltenen Tätigkeiten ist die umfassende Parteienvertretung; mithin die Beratung und/oder Vertretung von natürlichen oder juristischen Personen. Unter Berücksichtigung des Wortlautes sowie des Zweckes der diesen Rechtsanwaltsvorbehalt statuierenden bzw schützenden Normen ist die von der Bf angemeldete Tätigkeit – zumindest zum Teil – unter diesen Vorbehalt des § 8 RAO zu subsumieren. Es handelt sich daher um eine gemäß § 2 Abs 1 Z 10 GewO 1994 vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommene Tätigkeit.

  • § 3 AVG
  • § 29 GewO
  • § 339 GewO
  • ZVG-Slg 2020/3
  • § 340 GewO
  • § 1 GewO
  • § 57 RAO
  • § 3 VwGVG
  • § 5 GewO
  • LVwG OÖ, 17.10.2019, LVwG-851192/10/Bm/BeH
  • § 2 GewO
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 363 GewO
  • § 8 RAO

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!