


Juristische Dienstleistungen und Rechtsanwaltsvorbehalt
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 7
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 4339 Wörter, Seiten 58-64
20,00 €
inkl MwSt




-
Das zentrale Merkmal der Rechtsanwälten vorbehaltenen Tätigkeiten ist die umfassende Parteienvertretung; mithin die Beratung und/oder Vertretung von natürlichen oder juristischen Personen. Unter Berücksichtigung des Wortlautes sowie des Zweckes der diesen Rechtsanwaltsvorbehalt statuierenden bzw schützenden Normen ist die von der Bf angemeldete Tätigkeit – zumindest zum Teil – unter diesen Vorbehalt des § 8 RAO zu subsumieren. Es handelt sich daher um eine gemäß § 2 Abs 1 Z 10 GewO 1994 vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommene Tätigkeit.
-
- § 3 AVG
- § 29 GewO
- § 339 GewO
- ZVG-Slg 2020/3
- § 340 GewO
- § 1 GewO
- § 57 RAO
- § 3 VwGVG
- § 5 GewO
- LVwG OÖ, 17.10.2019, LVwG-851192/10/Bm/BeH
- § 2 GewO
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 363 GewO
- § 8 RAO
Das zentrale Merkmal der Rechtsanwälten vorbehaltenen Tätigkeiten ist die umfassende Parteienvertretung; mithin die Beratung und/oder Vertretung von natürlichen oder juristischen Personen. Unter Berücksichtigung des Wortlautes sowie des Zweckes der diesen Rechtsanwaltsvorbehalt statuierenden bzw schützenden Normen ist die von der Bf angemeldete Tätigkeit – zumindest zum Teil – unter diesen Vorbehalt des § 8 RAO zu subsumieren. Es handelt sich daher um eine gemäß § 2 Abs 1 Z 10 GewO 1994 vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommene Tätigkeit.
- § 3 AVG
- § 29 GewO
- § 339 GewO
- ZVG-Slg 2020/3
- § 340 GewO
- § 1 GewO
- § 57 RAO
- § 3 VwGVG
- § 5 GewO
- LVwG OÖ, 17.10.2019, LVwG-851192/10/Bm/BeH
- § 2 GewO
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 363 GewO
- § 8 RAO