Qualifikation von VerwaltungsrichterInnen – System und Entwicklung
- Originalsprache: Deutsch
- ZVGBand 7
- Aufsatz, 4423 Wörter
- Seiten 35 -41
- https://doi.org/10.33196/zvg202001003501
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Während für die Ernennung als Richterin oder Richter in der ordentlichen Justiz die Absolvierung eines richterlichen Vorbereitungsdienstes und die Ablegung der Richteramtsprüfung erforderlich sind, ist Zugangsvoraussetzung für das Richteramt in der Verwaltungsgerichtsbarkeit eine qualifizierte Berufserfahrung. De facto besteht schon derzeit eine Angleichung der Ausbildung dadurch, dass den Verwaltungsrichterinnen und -richtern in Weiterbildungsveranstaltungen die spezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten für das Richteramt vermittelt werden. Im Rahmen des Projektes „Richter/innenausbildung Neu“ des BMVRDJ wurde nicht nur eine stärkere Vereinheitlichung der Ausbildung der Richter der ordentlichen Justiz in Angriff genommen, sondern auch dieses Modell weiterentwickelt, wobei geplant ist, den Richterinnen und Richtern an den Verwaltungsgerichten nach ihrer Ernennungen in Fortbildungsveranstaltungen dieselben Grundlagen der richterlichen Tätigkeiten zu vermitteln wie den Richteramtsanwärtern während ihrer Richterausbildung, womit eine weitergehende Vereinheitlichung des Richterbildes erreicht würde.
- Thienel, Rudolf
- Aus- und Fortbildungsbeirat
- Verwaltungsgerichtshof
- Richteramtsprüfung
- Richterausbildung
- Art 87 B-VG
- Fortbildung
- ZVG 2020, 35
- Berufserfahrung
- Österreichische Akademie der Verwaltungsgerichtsbarkeit
- § 88 B-VG
- Geschäftsverteilungsausschuss
- Richterbild
- Art 44 B-VG
- ordentliche Justiz
- § 151 B-VG
- § 207 RStDG
- § 134 B-VG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Verwaltungsgerichte
- Ernennungsvoraussetzungen
- richterlicher Vorbereitungsdienst
- § 26 RStDG
- Präsidentenkonferenz der Verwaltungsgerichte
- Einstiegsphase
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