


Unzulässigkeit der Bestellung einer nicht nach außen vertretungsbefugten Person als verantwortlicher Beauftragter für das ganze Unternehmen
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 7
- Inhalt:
- Verfahrensrecht
- Umfang:
- 1148 Wörter, Seiten 56-57
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Die Bestellung einer nicht zur Vertretung des Unternehmens nach außen berufenen Person als verantwortlicher Beauftragter für das ganze Unternehmen ist nach § 9 Abs 2 zweiter Satz VStG nicht zulässig.
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- Art 133 Abs 4 B-VG
- § 9 VStG
- VwG Wien, 08.09.2019, VGW-003/032/5869/2019VGW-003/032/5871/2019
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2020/2
Die Bestellung einer nicht zur Vertretung des Unternehmens nach außen berufenen Person als verantwortlicher Beauftragter für das ganze Unternehmen ist nach § 9 Abs 2 zweiter Satz VStG nicht zulässig.
- Art 133 Abs 4 B-VG
- § 9 VStG
- VwG Wien, 08.09.2019, VGW-003/032/5869/2019VGW-003/032/5871/2019
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2020/2