


Unzulässiger Alternativvorwurf: Festlegung auf einen der beiden Tatbestände des § 35 FM-GwG (Abs 1 oder Abs 2) erforderlich
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 7
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 732 Wörter, Seiten 64-65
20,00 €
inkl MwSt




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Wird die Tathandlung als Erfüllung des Tatbestandes des § 35 Abs 1 FM-GwG (Begehung durch eine Führungsperson der juristischen Person) „beziehungsweise“ jenes des Abs 2 leg cit (Ermöglichung durch mangelnde Überwachung oder Kontrolle) umschrieben, enthält diese Umschreibung einen unzulässigen Alternativvorwurf. Eine solche Tatumschreibung widerspricht dem Bestimmtheitsgebot des § 44a VStG.
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- VwGH, 13.12.2019, Ro 2019/02/0011
- § 35 Abs 2 FM-GwG
- ZVG-Slg 2020/4
- § 9 VStG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 35 Abs 1 FM-GwG
Wird die Tathandlung als Erfüllung des Tatbestandes des § 35 Abs 1 FM-GwG (Begehung durch eine Führungsperson der juristischen Person) „beziehungsweise“ jenes des Abs 2 leg cit (Ermöglichung durch mangelnde Überwachung oder Kontrolle) umschrieben, enthält diese Umschreibung einen unzulässigen Alternativvorwurf. Eine solche Tatumschreibung widerspricht dem Bestimmtheitsgebot des § 44a VStG.
- VwGH, 13.12.2019, Ro 2019/02/0011
- § 35 Abs 2 FM-GwG
- ZVG-Slg 2020/4
- § 9 VStG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 35 Abs 1 FM-GwG