


Keine prozessualen Wirkungen einer außergerichtlichen Einigung über die Verlängerung der Frist für den Widerruf eines Prozessvergleichs
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 140
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1107 Wörter, Seiten 396-397
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Eine außergerichtliche Einigung der Parteien über die Verlängerung der Widerrufsfrist ist nicht geeignet, die anlässlich des gerichtlichen Vergleichs festgelegte Widerrufsfrist mit Auswirkung auf den Eintritt der prozessbeendenden Wirkung des Vergleichs zu modifizieren.
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- OLG Linz, 06.10.2017, 3 R 121/17k
- JBL 2018, 396
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- OGH, 21.11.2017, 4 Ob 219/17k
- LG Salzburg, 01.09.2017, 1 Cg 1/17i
- Zivilverfahrensrecht
- § 204 ZPO
- Arbeitsrecht
Eine außergerichtliche Einigung der Parteien über die Verlängerung der Widerrufsfrist ist nicht geeignet, die anlässlich des gerichtlichen Vergleichs festgelegte Widerrufsfrist mit Auswirkung auf den Eintritt der prozessbeendenden Wirkung des Vergleichs zu modifizieren.
- OLG Linz, 06.10.2017, 3 R 121/17k
- JBL 2018, 396
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- OGH, 21.11.2017, 4 Ob 219/17k
- LG Salzburg, 01.09.2017, 1 Cg 1/17i
- Zivilverfahrensrecht
- § 204 ZPO
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