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Heft 12, Dezember 2023, Band 37
Kostenersatzanspruch eines Europäischen Betriebsrats
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 37
- Rechtsprechung, 1445 Wörter
- Seiten 708-709
- https://doi.org/10.33196/wbl202312070801
30,00 €
inkl MwStDie zentrale Leitung einer Unternehmensgruppe hat die im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Europäischen Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Welche Aufwendungen in welchem Umfang angemessen sind, ist keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung.
Rechtliche Beratungsleistungen müssen nicht vorrangig bei der gesetzlichen oder freiwilligen Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden. Die Kostentragung einer Rechtsberatung ist auch nicht auf Ansätze im RATG beschränkt.
- § 186 ArbVG
- ASG Wien, 21.02.2022, 29 Cga 46/21b-20
- OLG Wien, 23.02.2023, 8 Ra 49/22t-33
- WBl-Slg 2023/214
- § 197 ArbVG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 29.08.2023, 8 ObA 28/23k
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