


Kündigung wegen Untervermietung mit (un)verhältnismäßiger Gegenleistung: zu berücksichtigende Investitionen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 34
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1065 Wörter, Seiten 226-227
30,00 €
inkl MwSt




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Ob bei der Untervermietung eine unverhältnismäßig hohe Gegenleistung vorliegt, ist jeweils aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls nach pflichtgemäßem Ermessen zu beurteilen. Tätigt ein Untermieter Investitionen in das Untermietobjekt, um dieses seinen Vorstellungen entsprechend nützen zu können, und steht aufgrund der unbestimmten Dauer des Untermietervertrags nicht fest, ob und inwieweit die Investition dem Hauptmieter zugutekommt, ist die Investition bei der Ermittlung der vom Untermieter erbrachten Leistung nicht zu berücksichtigen.
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- § 30 Abs 2 Z 4 zweiter Fall MRG
- BG Innere Stadt Wien, 44 C 151/18k
- OGH, 22.07.2020, 1 Ob 122/20b, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 38 R 276/19y
- WOBL-Slg 2021/66
Ob bei der Untervermietung eine unverhältnismäßig hohe Gegenleistung vorliegt, ist jeweils aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls nach pflichtgemäßem Ermessen zu beurteilen. Tätigt ein Untermieter Investitionen in das Untermietobjekt, um dieses seinen Vorstellungen entsprechend nützen zu können, und steht aufgrund der unbestimmten Dauer des Untermietervertrags nicht fest, ob und inwieweit die Investition dem Hauptmieter zugutekommt, ist die Investition bei der Ermittlung der vom Untermieter erbrachten Leistung nicht zu berücksichtigen.
- § 30 Abs 2 Z 4 zweiter Fall MRG
- BG Innere Stadt Wien, 44 C 151/18k
- OGH, 22.07.2020, 1 Ob 122/20b, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 38 R 276/19y
- WOBL-Slg 2021/66