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Verkehrssicherungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten: Sturz über schwer erkennbare Stufe

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 34
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2437 Wörter, Seiten 242-245

30,00 €

inkl MwSt

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Eine Verkehrssicherungs- Schutz- oder Sorgfaltspflicht setzt voraus, dass eine Gefahrenquelle bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennbar ist. Sowohl ein Hauseigentümer als auch ein in der Liegenschaft tätiger Arzt können die Gefahr erkennen, die von einer einzelnen, die sonst ebene Fläche unterbrechenden Stufe ausgeht, wenn diese an dieser Stelle nicht zu erwarten und auch nicht leicht zu erkennen ist, weil sie sich nicht von der ebenen Fläche optisch abhebt. Wird die Haftung des Hauseigentümers und des Arztes bejaht, weil diese keine Abwehrmaßnahmen ergreifen, stellt dies keine im Interesse der Rechtssicherheit aufzugreifende Fehlbeurteilung dar.

Es liegt keine korrekturbedürftige Fehlbeurteilung vor, wenn dem Geschädigten kein überwiegendes Verschulden oder Alleinverschulden angelastet wird, obwohl dieser die Passage früher bereits sturzfrei passiert hat und sich trotz Augenproblemen nicht bei ihrer Begleiterin einhängt, zumindest wenn die Stufe leicht abgesichert werden konnte.

  • Kronthaler, Christoph
  • OGH, 27.01.2021, 7 Ob 215/20y, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 1294 ABGB
  • OLG Linz, 4 R 102/20h
  • WOBL-Slg 2021/75

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