Lebendiges Verfassungsrecht (2015 und 2016)
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 142
- Aufsatz, 9873 Wörter
- Seiten 277 -290
- https://doi.org/10.33196/jbl202005027701
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Verfassungsrecht ist und bleibt stets lebendig. In der großen Tradition der vorliegenden Reihe soll dies auch in Zukunft dargelegt werden. Den größten Anteil an der Lebendigkeit und Dynamik des Verfassungsrechts hat wie stets Judikatur, und hier vor allem jene des VfGH. Im vorliegenden Bericht sollen die wichtigsten Entscheidungen des VfGH aus den Jahren 2015 und 2016 im Mittelpunkt stehen und in ihrer Bedeutung sowie in ihren Auswirkungen analysiert werden. Gerade diese beiden Jahre zeigten aber auch den enormen Einfluss von Änderungen des geschriebenen Verfassungsrechts auf die Judikatur, weil es galt, damit verbundene offene Fragen zu klären und die neuen Bestimmungen auch mit Leben zu erfüllen.
- Eberhard, Harald
- § 26 B-VG
- § 141 B-VG
- Art 6 StGG
- Gleichheitssatz
- Fundamentalgarantien
- JBL 2020, 277
- § 131 B-VG
- Art 6 EMRK
- Art 18 B-VG
- Öffentliches Recht
- Parteiantrag auf Normenkontrolle
- Untersuchungsausschüsse
- Art 1 1. ZPEMRK
- Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz
- Art 7 Abs 1 B-VG
- Wahlgerichtsbarkeit
- Erwerbsfreiheit
- Art 20 B-VG
- § 144 B-VG
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- § 135a B-VG
- § 11 EMRK
- Allgemeines Privatrecht
- Art 8 EMRK
- Eigentumsgarantie
- § 138 B-VG
- § 137 B-VG
- Religionsfreiheit
- § 44 Abs 3 B-VG
- Grundrechte
- § 139 B-VG
- Rechtsstaat
- Zivilverfahrensrecht
- Art 53 B-VG
- § 10 EMRK
- Verfassungsgerichtsbarkeit
- § 9 EMRK
- Art 18 AEUV
- Art 89 B-VG
- Verfahrensgrundrechte
- Art 21 GRC
- § 140 B-VG
- Privat- und Familienleben
- § 136 B-VG
- Arbeitsrecht