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Aigner, Thomas

Nachvertragliche Verkehrssicherungspflichten betreffend Kundenparkplatz des Einkaufszentrums

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Schutz- und Sorgfaltspflichten aufgrund eines nachvertraglichen Schuldverhältnisses müssen durch einen inneren Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gerechtfertigt sein. Bei der Prüfung, wann ein nachvertraglicher Kontakt in einen deliktischen Zufallskontakt übergeht, kommt es auf die zeitliche, örtliche und funktionale Nähe der schädigenden Handlung zu dem Vertragsverhältnis, ausgelegt nach der Übung des redlichen Verkehrs, an.

Ansprüche aus der Verletzung nachvertraglicher Schutzpflichten gehen nicht deshalb unter, weil der Geschädigte deckungsgleiche Ansprüche aus vorvertraglicher Schutzpflichtverletzung gegen einen Dritten hat.

  • Aigner, Thomas
  • § 1295 ABGB
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • OLG Wien, 31.10.2018, 2 R 134/18t
  • Allgemeines Privatrecht
  • LG Wiener Neustadt, 21.06.2018, 55 Cg 18/16i
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 1313a ABGB
  • JBL 2020, 327
  • Arbeitsrecht
  • OGH, 28.05.2019, 4 Ob 13/19v

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