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Heft 9, September 2014, Band 136
Lokalverbot gegenüber „Rauchersheriff“ von Hausrecht gedeckt
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 136
- Rechtsprechung, 2195 Wörter
- Seiten 589-592
- https://doi.org/10.33196/jbl201409058901
30,00 €
inkl MwStDer Inhaber eines Gastgewerbebetriebs kann einer Privatperson unter Berufung auf das Hausrecht das Betreten seines Lokals untersagen, wenn diese Person das Lokal als „Rauchersheriff“ aufgesucht hat, um die Einhaltung der Nichtraucherschutzvorschriften zu kontrollieren und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten. Das gilt – jedenfalls, wenn es sich nicht um einen Mitbewerber oder einen Vertreter eines klagebefugten Verbands (§ 14 UWG) handelt – auch dann, wenn die Person Speisen und Getränke konsumiert hat, um für ihre Kontrollen eine gewisse Zeit im Lokal bleiben zu können.
Beim Hausrecht handelt es sich um einen Abwehranspruch des Eigentümers, der in Analogie zu § 372 ABGB auch dem Mieter einer unbeweglichen Sache (hier: Betreiber des gemieteten Lokals) zusteht.
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- LGZ Wien, 16.04.2013, 27 Cg 35/12h
- Allgemeines Privatrecht
- § 372 ABGB
- JBL 2014, 589
- § 354 ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- § 1 UWG
- OGH, 23.04.2014, 4 Ob 48/14h
- Arbeitsrecht
- OLG Wien, 28.11.2013, 11 R 126/13z
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