Religionspolitik und Fremdenrecht des Osmanischen Reichs
- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUMBand 2016
- recht & gesellschaft, 3557 Wörter
- Seiten 26 -36
- https://doi.org/10.33196/juridikum201601002601
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Spätestens ab der Eroberung Konstantinopels 1453 war das Osmanische Reich ein multi-ethnisches und konfessionelles Land. 600 Jahre lang bildete das Millet-System die rechtliche Grundlage für die Religionspolitik der Hohen Pforte, welche Christ_innen und Juden und Jüd_innen ein Leben nach ihrem Glauben gewährte.
Dieses System war jedoch kein säkulares, sondern gründete auf der Idee, dass eine jede Gemeinschaft für ihre Mitglieder verantwortlich sei. So hatten die tolerierten Religionsgemeinschaften die Jurisdiktion über ihre Anhänger_innen, hoben Steuern selbst ein und durften in gewissem Ausmaß eine eigene Polizei gründen.
Gleichzeitig war das Osmanische Reich ein wichtiger Handelspartner für europäische Mächte. Ausländischen Händler_innen wurden im Reich umfassende Privilegien gewährt, welche diesem spätestens im 19. Jahrhundert, als der europäische Markt begann die osmanische Wirtschaft zu kontrollieren, zur Last wurden.
- Hammerschmied, Anastasia
- JURIDIKUM 2016, 26
- Fremdenrecht
- Religionsrecht
- Millet-System
- Ungleiche Verträge
- extraterritoriale Jurisdiktion
- Osmanisches Reich
- Rechtsphilosophie und Politik
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