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Heft 9, September 2016, Band 29
Schriftformpflicht für Alleinvermittlungsaufträge nach § 31 Abs 1 KSchG umfasst auch Vereinbarungen über den Wegfall einer aufschiebenden Bedingung eines dem § 31 Abs 1 KSchG unterliegenden Vertrages
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 29
- Rechtsprechung, 2937 Wörter
- Seiten 341-344
- https://doi.org/10.33196/wobl201609034101
30,00 €
inkl MwStEine Vereinbarung über den Wegfall einer aufschiebenden Bedingung ist keine bloße Änderung von Einzelheiten eines dem § 31 Abs 1 KSchG unterliegenden Vertrags, die nicht der Einhaltung der in dieser Bestimmung normierten Schriftform bedarf. Durch diese Vereinbarung wird die Wirksamkeit des ursprünglich vereinbarten Vertragsverhältnisses vorverlegt; die Vereinbarung, die bis dahin noch nicht wirksam war, wird damit sofort wirksam. Die Vereinbarung des Wegfalls der Bedingung betrifft daher – ebenso wie die im Gesetz ausdrücklich genannte Vereinbarung über die Verlängerung eines Alleinvermittlungsauftrags – die zeitlichen Grenzen und die Dauer der Wirksamkeit des Rechtsverhältnisses. Derartige Vereinbarungen sind daher vom Formzweck des § 31 Abs 1 KSchG umfasst.
- Kothbauer, Christoph
- WOBL-Slg 2016/101
- § 31 Abs 1 KSchG
- OGH, 29.03.2016, 8 Ob 131/15w
- Miet- und Wohnrecht
- OLG Graz, 2 R 168/15s
- LGZ Graz, 11 Cg 60/14p
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