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Kaspar, Marina

Sozialhilferechtliche Differenzierung aufgrund des Aufenthaltsstatus von subsidiär Schutzberechtigten?

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In seinem Erkenntnis vom 28. Juni 2017 hatte sich der VfGH mit dem Ausschluss subsidiär Schutzberechtigter von Leistungen nach dem Niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetz auseinanderzusetzen. Die Rechtfertigung eines solchen Ausschlusses sah er in der unterschiedlichen aufenthaltsrechtlichen Verfestigung von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten. Die wesentliche Problemstellung betrifft daher die Frage, ob eine sozialhilferechtliche Differenzierung aufgrund des Aufenthaltsstatus mit verfassungsrechtlichen Vorgaben im Einklang steht und ob nicht vielmehr auf den konkreten Bedarf abzustellen wäre.

  • Kaspar, Marina
  • Art 1 1. ZP-EMRK
  • Art 3 EMRK
  • subsidiär Schutzberechtigte
  • Art 29 StatusRL
  • Diskriminierungsverbot
  • Aufenthaltsstatus
  • Art 8 EMRK
  • Existenzsicherung
  • Bedarfsorientierte Mindestsicherung
  • Art 7 B-VG
  • Art I Abs 1 BVG-RD
  • Menschenwürdiges Dasein
  • Art 23 GFK
  • JURIDIKUM 2017, 476
  • Art 14 EMRK
  • Rechtsphilosophie und Politik

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