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Ifsits, Clara/​Stempkowski , Monika

Wirtschaftskriminalität und Männlichkeit

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WStR betrifft Straftaten mit Wirtschaftsbezug, die zumeist unter Ausnützung einer besonderen wirtschaftlichen und sozialen Stellung begangen werden und gesamtwirtschaftliche Auswirkungen haben. Kriminologische Untersuchungen zeigen, dass es sich bei Wirtschaftskriminalität um ein männliches Phänomen handelt. Dies ist ua auf die unterschiedlichen Geschlechterstereotype zurückzuführen, aufgrund derer Männer tendenziell stärker nach Status und materiellem Gewinn streben als Frauen. Darüber hinaus ist die Strukturierung informeller Netzwerke von Bedeutung, innerhalb derer Frauen eine untergeordnete Rolle einnehmen. Schließlich orientieren sich auch die von Täter/innen eingesetzten Neutralisationstechniken an den Grenzen sozial anerkannter Geschlechtsrollenbilder.

  • Ifsits, Clara
  • Stempkowski , Monika
  • JURIDIKUM 2017, 534
  • Kriminologie
  • § 20a StPO
  • Doing Gender
  • Wirtschaftskriminalität
  • Geschlecht
  • Rechtsphilosophie und Politik
  • Strafrecht
  • § 20b StPO

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