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Wehrdienstverweigerung als geschlechtsspezifischer Fluchtgrund

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JURIDIKUMBand 2017
Inhalt:
thema: Männer im Un/Recht
Umfang:
2262 Wörter, Seiten 517-522

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Das Vorbringen der Wehrdienstverweigerung im Asylverfahren kann unter bestimmten Umständen zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft führen. Diese beruht allerdings nicht auf einer klaren gesetzlichen Bestimmung, sondern ist vielmehr mehreren Rechtsgrundlagen sowie – vorrangig – der Judikatur der Höchstgerichte zu entnehmen. In gegenständlichem Artikel soll die diesbezügliche Judikaturlinie, die vom Verwaltungsgerichtshof geprägt worden ist, dargelegt werden. Auf Basis der bestehenden Rechtslage ergibt sich nach eingehender Judikaturrecherche das Bild, dass Wehrdienstverweigerung asylrelevantes Vorbringen darstellen kann. Aufgrund dessen, dass Wehrpflicht überwiegend Männer betrifft, ergibt sich darüber hinaus eine besondere Verknüpfung von Wehrdienstverweigerung und Männlichkeit.

  • Kahles, Sarah
  • Wehrdienstverweigerung
  • Art 10 Abs 3 GRC
  • Art 51 UN-Charta
  • JURIDIKUM 2017, 517
  • Menschenrecht
  • GFK
  • Art 9 EMRK
  • Qualifikationsrichtlinie (RL 2011/95/EU)
  • Art 4 EMRK
  • Asylverfahren
  • Rechtsphilosophie und Politik
  • Männlichkeiten

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