


Unzulässige vergleichende Werbung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 29
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2170 Wörter, Seiten 236-238
30,00 €
inkl MwSt




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Vergleichende Werbung ist nach Art 4 lit c RL 2006/114/EG nur zulässig, wenn sie sich auf wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften der betroffenen Waren oder Dienstleistungen bezieht und nicht ausschließlich auf subjektiven Werturteilen beruht. Dieses Objektivitätsgebot schließt eine vergleichende Werbung mit nicht überprüfbaren Eigenschaften aus. Die Aussage über die journalistische Qualität einer Zeitung beruht auf einer Wertung, die nicht überprüfbar ist.
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- OLG Wien, 09.10.2014, GZ 4 R 163/14s-10
- WBl-Slg 2015/77
- OGH, 16.12.2014, 4 Ob 209/14k, „Guter Journalismus“
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 2a UWG
- HG Wien, 07.08.2014, GZ 43 Cg 61/14i-5
- Art 4 lit c RL 2006/114/EG des EP und des Rates vom 12. Dezember 2006 über irreführende und vergleichende Werbung
Vergleichende Werbung ist nach Art 4 lit c RL 2006/114/EG nur zulässig, wenn sie sich auf wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften der betroffenen Waren oder Dienstleistungen bezieht und nicht ausschließlich auf subjektiven Werturteilen beruht. Dieses Objektivitätsgebot schließt eine vergleichende Werbung mit nicht überprüfbaren Eigenschaften aus. Die Aussage über die journalistische Qualität einer Zeitung beruht auf einer Wertung, die nicht überprüfbar ist.
- OLG Wien, 09.10.2014, GZ 4 R 163/14s-10
- WBl-Slg 2015/77
- OGH, 16.12.2014, 4 Ob 209/14k, „Guter Journalismus“
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 2a UWG
- HG Wien, 07.08.2014, GZ 43 Cg 61/14i-5
- Art 4 lit c RL 2006/114/EG des EP und des Rates vom 12. Dezember 2006 über irreführende und vergleichende Werbung