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Heft 9, September 2016, Band 64
Verbandsklage gegen Bausparbedingungen.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 64
- Rechtsprechung des OGH, 3913 Wörter
- Seiten 672-675
- https://doi.org/10.47782/oeba201609067201
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inkl MwSt§§ 4, 7 BSpG; §§ 6, 28 KSchG; §§ 863, 864a, 879 ABGB. Die unbeschränkte Möglichkeit, das Äquivalenzverhältnis von Leistungen und Gegenleistungen über eine Zustimmungsfiktion erheblich zu verschieben, ist gröblich benachteiligend.
Eine Zustimmungsfiktion muss vertraglich vereinbart werden. Die Klausel muss die Möglichkeit des Widerspruchs und die Frist für dessen Ausübung enthalten. Es reicht nicht aus, dass der Unternehmer lediglich de facto unter Einhaltung einer angemessenen Frist bei deren Beginn auf die Erklärungsbedeutung des Verbraucherverhaltens und auf die Möglichkeit des Widerrufs hinweist.
Ungeachtet von § 6 Abs 1 Z 2 KSchG besteht die Möglichkeit, aus aktivem Verhalten des Verbrauchers gemäß § 863 ABGB auf eine konkludente Zustimmung zu schließen.
- Bollenberger, Raimund
- Zöchling-Jud, Brigitta
- Kellner, Markus
- OGH, 23.02.2016, 5 Ob 160/15p
- oeba-Slg 2016/2254
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