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Heft 9, September 2016, Band 64
VfGH zur Bemessungsgrundlage der Tourismusabgabe (Vorarlberg) für ein Kreditinstitut.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 64
- Erkenntnisse des VfGH, 2038 Wörter
- Seiten 693-695
- https://doi.org/10.47782/oeba201609069302
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inkl MwSt§§ 6-10 Vbg TourismusG; Art 144 B-VG Der VfGH geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Umsatz ein sachgerechtes Mittel zur Erfassung des Fremdenverkehrsnutzens bei Berechnung der Fremdenverkehrsabgabe ist. Dies trifft daher auch auf den Umsatz der Filiale eines Kreditinstitutes zu, wobei es auch keinen Unterschied macht, wenn diese zu einer mehrstufigen Sektorbank gehört.
Die Regelung über die Bemessung einer Tourismusabgabe darf in zulässiger Weise typisierend davon ausgehen, dass der aus den Provisionserträgen erzielte Nutzen am Standort des Geld- und Kreditinstituts entsteht. Geld- und Kreditinstitute ziehen unmittelbar und mittelbar aus dem Tourismus Nutzen. Das trifft nicht nur für mit Touristen bestehende Geschäfte zu, sondern auch für die mit Tourismusbetrieben bestehenden Geschäftsbeziehungen.
- Stöger, Karl
- oeba-Slg 2016/48
- VfGH, 24.02.2016, E 1855/2014
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