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Heft 9, September 2016, Band 64
Zur „Naturalrestitution“ des Anlegerschadens.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 64
- Rechtsprechung des OGH, 966 Wörter
- Seiten 690-691
- https://doi.org/10.47782/oeba201609069001
20,00 €
inkl MwSt§ 1323 ABGB; § 7 EO; §§ 182, 182a, 226 ZPO. Auch die begehrte Zug-um-Zug-Leistung muss iSd § 7 Abs 1 EO genau bezeichnet sein. Die Unbestimmtheit einer Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung steht der exekutiven Durchsetzung einer - an sich bestimmten - (Haupt-)Leistung entgegen. Ohne ausreichende Spezifikation ist die begehrte „Naturalrestitution“ daher als unmöglich anzusehen und das darauf gerichtete Begehren abzuweisen (hier: Zug-um-Zug zurückzustellende Aktien existieren wegen Umgründungsvorgängen nicht mehr).
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- oeba-Slg 2016/2263
- OGH, 08.07.2015, 1 Ob 103/15a
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