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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus/​Faber, Wolfgang

Verbraucherverträge: jegliche Lückenfüllung unzulässig?

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§§ 864a, 879 ABGB; Art 6, 7 Klausel- RL 93/13/EWG; § 6 KSchG. Im Lichte der Judikatur des EuGH ist davon auszugehen, dass die Ersetzung einer unwirksamen Vertragsklausel durch dispositives Recht oder ergänzende Vertragsauslegung in Verbraucherverträgen nur bei sonstiger Undurchführbarkeit des Vertrags zum Nachteil des Verbrauchers in Frage kommt. Die Beurteilung, ob ein Vertrag undurchführbar ist, ist nach objektiven Kriterien vorzunehmen und nicht danach, ob der Wegfall des Vertrags im Einzelfall für den Verbraucher günstiger wäre. Die Gerichte der Mitgliedsstaaten dürfen einen Vertrag in seiner Gesamtheit jedoch als nichtig ansehen, wenn sich erweist, dass dadurch ein besserer Schutz des Verbrauchers gewährleistet würde.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • Faber, Wolfgang
  • OGH, 25.04.2018, 9 Ob 85/17s
  • oeba-Slg 2018/2494

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