


Zum anwendbaren Recht bei Vertragskündigung in der Insolvenz des Gegners.
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 66
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 1581 Wörter, Seiten 666-667
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Art 8, 4, 11, 26 EuInsVO 2000. Art 26 EuInsVO 2000 sieht lediglich iZm der Anerkennung eines eröffneten Insolvenzverfahrens oder mit der Vollstreckung einer in einem solchen Verfahren ergangenen Entscheidung einen ordre-public-Vorbehalt vor. Zu den Art 4 bis 15 EuInsVO 2000 fehlt ein solcher ausdrücklicher Vorbehalt.
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- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
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- oeba-Slg 2018/2504
- OGH, 21.03.2018, 1 Ob 24/18p
Art 8, 4, 11, 26 EuInsVO 2000. Art 26 EuInsVO 2000 sieht lediglich iZm der Anerkennung eines eröffneten Insolvenzverfahrens oder mit der Vollstreckung einer in einem solchen Verfahren ergangenen Entscheidung einen ordre-public-Vorbehalt vor. Zu den Art 4 bis 15 EuInsVO 2000 fehlt ein solcher ausdrücklicher Vorbehalt.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- oeba-Slg 2018/2504
- OGH, 21.03.2018, 1 Ob 24/18p