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Heft 9, September 2018, Band 66
Verstärkter Senat zur Schenkung von Kontoguthaben und deponierten Wertpapieren.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 66
- Rechtsprechung des OGH, 4023 Wörter
- Seiten 657-661
- https://doi.org/10.47782/oeba201809065701
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inkl MwStZ 31, 32, 35 ABB; §§ 603, 943 ABGB; § 1 NotAktsG. Wertpapiere auf einem Depot oder Guthaben auf einem Konto werden schon dadurch wirklich übergeben, dass der Geschenkgeber dem Geschenknehmer - etwa durch Begründung einer Mitinhaberschaft - die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einräumt, darüber ohne sein weiteres Mitwirken zu verfügen. Das Einräumen einer ausschließlichen Verfügungsbefugnis ist nicht erforderlich.
- Kellner, Markus
- Bollenberger, Raimund
- Verstärkter Senat des OGH, 03.05.2018, 2 Ob 122/17f
- oeba-Slg 2018/2498
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