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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Verstärkter Senat zur Schenkung von Kontoguthaben und deponierten Wertpapieren.

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Z 31, 32, 35 ABB; §§ 603, 943 ABGB; § 1 NotAktsG. Wertpapiere auf einem Depot oder Guthaben auf einem Konto werden schon dadurch wirklich übergeben, dass der Geschenkgeber dem Geschenknehmer - etwa durch Begründung einer Mitinhaberschaft - die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einräumt, darüber ohne sein weiteres Mitwirken zu verfügen. Das Einräumen einer ausschließlichen Verfügungsbefugnis ist nicht erforderlich.

  • Kellner, Markus
  • Bollenberger, Raimund
  • Verstärkter Senat des OGH, 03.05.2018, 2 Ob 122/17f
  • oeba-Slg 2018/2498

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