


Verstärkter Senat zur Schenkung von Kontoguthaben und deponierten Wertpapieren.
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 66
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 4023 Wörter, Seiten 657-661
20,00 €
inkl MwSt




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Z 31, 32, 35 ABB; §§ 603, 943 ABGB; § 1 NotAktsG. Wertpapiere auf einem Depot oder Guthaben auf einem Konto werden schon dadurch wirklich übergeben, dass der Geschenkgeber dem Geschenknehmer - etwa durch Begründung einer Mitinhaberschaft - die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einräumt, darüber ohne sein weiteres Mitwirken zu verfügen. Das Einräumen einer ausschließlichen Verfügungsbefugnis ist nicht erforderlich.
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- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
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- Verstärkter Senat des OGH, 03.05.2018, 2 Ob 122/17f
- oeba-Slg 2018/2498
Z 31, 32, 35 ABB; §§ 603, 943 ABGB; § 1 NotAktsG. Wertpapiere auf einem Depot oder Guthaben auf einem Konto werden schon dadurch wirklich übergeben, dass der Geschenkgeber dem Geschenknehmer - etwa durch Begründung einer Mitinhaberschaft - die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einräumt, darüber ohne sein weiteres Mitwirken zu verfügen. Das Einräumen einer ausschließlichen Verfügungsbefugnis ist nicht erforderlich.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- Verstärkter Senat des OGH, 03.05.2018, 2 Ob 122/17f
- oeba-Slg 2018/2498